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BGH, 21.09.1965 - 5 StR 330/65 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der Darlegung von Revisionsgründen im Strafprozess - Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 07.09.1962 - 4 StR 266/62
Tateinheit von Fahren ohne Fahrerlaubnis i.S.d. § 24 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 …
Auszug aus BGH, 21.09.1965 - 5 StR 330/65
Ehrverlust, ist nur eine Nebenstrafe; ein Hinweis war daher nicht erforderlich (vgl. BGHSt 2, 85, 88 [BGH 27.09.1951 - 3 StR 596/51]; 18, 66) [BGH 03.10.1962 - 3 StR 35/62]. - BGH, 17.11.1961 - 4 StR 373/61
Auszug aus BGH, 21.09.1965 - 5 StR 330/65
Es bedurfte nicht einer nochmaligen Berücksichtigung dieses Umstands im Rahmen des § 213 StGB (vgl. BGHSt 16, 360, 362) [BGH 17.11.1961 - 4 StR 373/61]. - BGH, 28.02.1952 - 4 StR 936/51
Verfolgsungsverjährung bei einem "besonders schweren Fall" eines Vergehens - …
Auszug aus BGH, 21.09.1965 - 5 StR 330/65
Gleichwohl lassen sie in ausreichendem Maße erkennen, welche Gründe das Schwurgericht zur Anwendung des § 212 Abs. 2 StGB bewogen haben (vgl. dazu BGHSt 2, 181, 182 [BGH 28.02.1952 - 4 StR 936/51]; BGH 1 StR 184/58 vom 13. Mai 1958). - BGH, 03.10.1962 - 3 StR 35/62
Auszug aus BGH, 21.09.1965 - 5 StR 330/65
Ehrverlust, ist nur eine Nebenstrafe; ein Hinweis war daher nicht erforderlich (vgl. BGHSt 2, 85, 88 [BGH 27.09.1951 - 3 StR 596/51]; 18, 66) [BGH 03.10.1962 - 3 StR 35/62]. - BGH, 27.09.1951 - 3 StR 596/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 21.09.1965 - 5 StR 330/65
Ehrverlust, ist nur eine Nebenstrafe; ein Hinweis war daher nicht erforderlich (vgl. BGHSt 2, 85, 88 [BGH 27.09.1951 - 3 StR 596/51]; 18, 66) [BGH 03.10.1962 - 3 StR 35/62].
- BGH, 05.03.1969 - 4 StR 610/68
Keine Hinweispflicht des Gerichts gegenüber einem Angeklagten auf die Möglichkeit …
Es handelt sich also nicht um eine Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes, wenn der Tatrichter auf Grund der Hauptverhandlung eine Nebenstraffolge nach § 32 StGB in Erwägung zieht und verhängt, obwohl sie in Anklagesatz und Eröffnungsbeschluß noch nicht bezeichnet war (vgl. auch BGH Urteil vom 21. September 1965 - 5 StR 330/65;… BGH GA 1968, 303).